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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
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Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5a. Der Gastwirt ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vergebung des
Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nacxh Ziff.4
errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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